AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burghof Kultur- und Veranstaltungsgesellschaft mbH Lörrach

1.    Geltungsbereich
(1)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen den Kartenerwerbern (nachfolgend „Kunde“) und der Burghof Kultur- und Veranstaltungsgesellschaft mbH Lörrach (nachfolgend „Burghof Lörrach“), soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
(2)    Der Burghof Lörrach wird auch von Dritten Veranstaltern (nachfolgend „Fremdveranstalter“) mit der Durchführung und Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten beauftragt. Der Burghof Lörrach verkauft die Eintrittskarten in diesen Fällen im Auftrag des Fremdveranstalters. Die vertragliche Beziehung kommt dann unter Einbeziehung dieser AGB ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen auf der Karte abgedruckten Fremdveranstalter zustande. Alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus diesem Vertrag richten sich somit direkt gegen den jeweiligen Fremdveranstalter.
(3)    Werden zusätzlich zu diesen AGB auch die AGB der Reservix GmbH, Humboldtstr. 2, 79098 Freiburg einbezogen, so gelten die AGB der Reservix GmbH vorrangig.

2.    Vertragsschluss
(1)    Der Vertragsabschluss kommt bei der Bestellung im Kartenhaus des Burghof Lörrach durch Übergabe der Eintrittskarte zustande.
(2)    Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Vertrag erst durch die Übersendung der Tickets zustande.
(3)    Der Vertragsschluss bei Online-Bestellungen über den Online-Shop kommt wie folgt zustande: Der Kunde wählt die gewünschte Anzahl der Plätze, Preiskategorie und den Platzwunsch über den Button „Jetzt Plätze auswählen“ und legt Eintrittskarten über den Button „In den Warenkorb“ in seinen Warenkorb. Über die Schaltfläche „Weiter“ wird der Kunde zur Eingabe seiner persönlichen Daten oder zum Login und anschließend zur Angabe der gewünschten Versandart aufgefordert. Danach werden dem Kunden die verfügbaren Zahlungsarten genannt. Nach Auswahl der Zahlungsart werden dem Kunden alle Bestelldaten in der Übersicht angezeigt. Sobald der Kunde die Kenntnisnahme der AGB bestätigt und anschließend die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ anklickt, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Mit Zusendung der Bestätigungs-E-Mail nimmt der Burghof Lörrach das Vertragsangebot des Kunden an. 
(4)    Bis zum Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“, können die Daten der Bestellung jederzeit geändert oder der Kauf abgebrochen werden. Der konkrete Vertragstext der Bestellung wird nicht gespeichert. Vor dem anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ besteht die Möglichkeit, die Vertragsdaten anzusehen und sie über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken beziehungsweise die Daten zu speichern. Zum Ändern der Daten kann über die Funktion zurück im Browser die gewünschte Seite des Bestellvorgangs aufgerufen werden, um dort Änderungen vorzunehmen. 

3.    Preise, Vorverkaufs-, Service- und Versandgebühren
(1)    Die auf den Eintrittskarten aufgedruckten Preise für Veranstaltungen des Burghof Lörrach sind Gesamtpreise in Euro. Lediglich bei Eintrittskarten, die in Textform, telefonisch oder online über die Homepage des Burghof Lörrach bestellt werden, wird zusätzlich pro Bestellung eine Service- und gegebenenfalls eine Versandgebühr erhoben. Diese Service- und Versandgebühren werden vor Auslösung der Bestellung des Kunden mitgeteilt, sodass der zu zahlende Gesamtbetrag ersichtlich ist. Sämtliche auf der Homepage angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. 
(2)    Sofern ein Versand der Eintrittskarten durch den Burghof Lörrach erfolgt, wird dieser in der Regel per E-Mail oder auf Wunsch und Risiko des Bestellers per einfacher Post erfolgen. 
(3)    Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten zwischen Barzahlung, Rechnung, ecKarte, Kreditkarte, und PayPal wählen. Soweit die Zahlungsart PayPal ausgewählt wurde, wird der Kunde auf die Bestellübersichtsseite oder die entsprechende Internetseite von PayPal weitergeleitet. Auf der Internetseite von PayPal ist die entsprechende Auswahl der persönlichen Daten vorzunehmen.

4.    Ermäßigungen
(1)    Der Besuch einer Veranstaltung des Burghof Lörrach zu einem ermäßigten Preis ist nur möglich, wenn die jeweilige Ermäßigungsberechtigung am Veranstaltungstag noch besteht und der Nachweis zur Berechtigung der Ermäßigungskarte gegenüber dem Einlasspersonal vorgezeigt wird. Kann der Nachweis gegenüber dem Einlasspersonal nicht erbracht werden, besteht ein Anspruch auf Einlass nur, wenn der sich aus der Ermäßigung ergebende Differenzbetrag entrichtet wird.
(2)    Liegt eine Ermäßigungsberechtigung zum Zeitpunkt der Bestellung der Eintrittskarte noch nicht vor, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung. Gleiches gilt, wenn der Burghof Lörrach eine Ermäßigung nach Bestellung der Eintrittskarte einführt.

5.    Berechtigung zum Veranstaltungsbesuch, Weiterverkaufsverbot
(1)    Mit Abschluss des Vertrags und vollständiger Zahlung des Preises gemäß dieser Ziffer 5 erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der Veranstaltung („Besuchsrecht“). Das Besuchsrecht besteht nur auf Grundlage des Vertrags. Der Nachweis des Besuchsrechts des Kunden wird durch Vorlage der Eintrittskarte sowie – auf Verlangen des Burghof Lörrach – durch Lichtbildausweis geführt. 
(2)    Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur eingeschränkt zulässig. Der Burghof Lörrach hat ein Interesse daran, den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen zu unterbinden und die Gefahr von Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen des Burghof Lörrach zu minimieren. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten ausschließlich für private Zwecke.
(3)    Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Burghof Lörrach ist untersagt. Für jeden einzelnen Fall der Verletzung dieser Bestimmung wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, es sei denn der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten. Die Höhe der Vertragsstrafe steht im billigen Ermessen des Burghof Lörrach. Dem Kunden bleibt die gerichtliche Überprüfung der Vertragsstrafe dem Grund und der Höhe nach unbenommen.
(4)    Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesenen Service- und Versandgebühren ist untersagt, sofern der ursprüngliche Preis der Eintrittskarten um mehr als 10% überstiegen wird. Bei einem Verstoß wird der Kunde für jeden Fall mit einer angemessenen und der Höhe nach durch den Burghof Lörrach im Einzelfall zu bestimmenden und vom zuständigen Landgericht auf Anfrage des Kunden überprüfbaren Vertragsstrafe sanktioniert, die in Höhe jedoch höchstens 2.500.- Euro pro Verstoß betragen darf, sanktioniert.
(5)    Bei nicht gestattetem Weiterverkauf von Eintrittskarten behält sich der Burghof Lörrach vor, Kunden, die gegen dieses Verbot verstoßen, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen. 
(6)    Daneben hat der Burghof Lörrach das Recht, Eintrittskarteninhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben, den Zugang zu verweigern. Gestattet der Burghof Lörrach dem Eintrittskarteninhaber den Zugang zur Veranstaltung, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Eintrittskarteninhaber nicht Kunde ist. 

6.    Eigentumsvorbehalt und Rückbelastungen
(1)    Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Burghof Lörrach. 
(2)    Sollte beispielsweise bei der Zahlung per Kreditkarte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. 

7.    Widerruf
Der Umtausch und die Rücknahme von bezahlten Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Kauf einer Eintrittskarte nicht. Jede Angebotsabgabe durch eine Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Burghof Lörrach bindend. 

8.    Platzänderung, Versäumte Vorstellungen, Verlust der Karten
(1)    Der Burghof Lörrach behält sich vor, dem Kunden nach billigem Ermessen auch nach Vertragsschluss einen anderen Platz in der betreffenden Veranstaltung zuzuweisen, falls aus technischen Gründen der auf der Eintrittskarte zugewiesene Platz nicht besetzt werden kann und dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Burghof Lörrach zumutbar ist. Im Bedarfsfall wird der Burghof Lörrach ihre Kunden im Rahmen des Möglichen hierüber informieren und bestmögliche Ersatzplätze anbieten. Insoweit sind Rücktritts- und Minderungsrechte des Kunden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Burghof Lörrach zur Platzänderung bleiben unberührt. 
(2)    Für vom Kunden nicht besuchte Vorstellungen ist ein Ersatz nicht möglich. Für verlorene Eintrittskarten wird vom Burghof Lörrach kein Ersatz geleistet.

9.    Verspäteter Einlass
Nach Veranstaltungsbeginn besteht mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler bis zu einer eventuellen Pause kein Anspruch auf Einlass. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

10.    Rollstuhlplätze
Für Rollstuhlfahrer stehen im Burghof Lörrach aus feuerpolizeilichen und sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen Rollstuhlstandplatz besteht nur, wenn vor dem Eintrittskartenkauf auf einen entsprechenden Bedarf hingewiesen wurde und der Burghof Lörrach die Verfügbarkeit eines Rollstuhlstandplatzes bestätigt hat. Rollstuhlfahrer haben diesbezüglich den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 

11.    Ausfall, Verlegung und Änderung
(1)    Dem Burghof Lörrach bleibt es unbenommen, bei Erkrankung oder Tod eines Künstlers nach billigem Ermessen eine Programmänderung oder Umbesetzung vorzunehmen sowie die Veranstaltung abzubrechen oder die Veranstaltung hinsichtlich Zeit und Ort zu verlegen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Burghof Lörrach zumutbar ist. 
Im Fall der Absage erhält der Kunde den Eintrittskartenpreis beziehungsweise beim Abbruch den anteiligen Eintrittskartenpreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Burghof Lörrach die Absage oder den Abbruch nicht zu vertreten hat.
(2)    Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause oder bis über die Hälfte der angegebenen Spielzeit gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.

12.    Höhere Gewalt
(1)    Der Burghof Lörrach ist im Falle der Höheren Gewalt von der Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung solange, wie die Höhere Gewalt oder deren Auswirkungen die Vertragserfüllung verhindert, befreit. Dies gilt auch, wenn die Höhere Gewalt bei einem der Künstler der Veranstaltung des Burghof Lörrach vorliegt. 
(2)    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das den Burghof Lörrach daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit: (a) dieses Hindernis außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Burghof Lörrach liegt und (b) dieses Hindernis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Burghof Lörrach nicht zumutbar vorhersehbar war und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von uns nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3)    Bei folgenden Ereignissen wird höhere Gewalt vermutet: bei Krieg, Aufruhr, Terrorakte, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Epidemie, extremes Naturereignis, Explosion, Feuer; Zerstörung von Ausrüstung, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, allgemeine Energieverknappung.

13.    Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt.

14.    Garderobe
(1)    Für Veranstaltungen innerhalb der Räumlichkeiten des Burghof Lörrach steht zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung die Garderobe im Untergeschoß zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen dürfen Mäntel und Jacken, Rucksäcke und Taschen, Regenschirme und Regenbekleidung nicht mit in den Saal genommen werden. Besucher sind verpflichtet, diese Kleidungsstücke und Gegenstände an der Garderobe abzugeben. 
(2)    Zur Aufbewahrung wird keine Gebühr erhoben und der Besucher erhält eine Garderobenmarke. Das Garderobenpersonal händigt die Kleider oder abgegebenen Gegenstände bei Vorlage der Marke ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.

15.    Haftung
(1)    Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Burghof Lörrach nach Maßgabe des Gesetzes. Die Haftung gemäß § 536a Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB ist dabei ausgeschlossen.
(2)    Die Haftung des Burghof Lörrach, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beruhen die Schäden auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

16.    Hausrecht
(1)    Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Burghof Lörrach erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht des Burghof Lörrach sowie die Haus- und Saalordnung verbindlich an. Der Burghof Lörrach behält es sich vor, Besucher aus dem Haus zu weisen, falls diese die Veranstaltung erheblich stören. In diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des Kartenpreises.
(2)    Neben diesen AGB gilt die Hausordnung des Burghof Lörrach. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung. 

17.    Schlussbestimmungen
(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
(2)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. 

Stand: 08.05.2024

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